Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Gengenbach ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website rathaus-gengenbach.de (Virtueller Rundgang Rathaus Gengenbach).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- 360°-Aufnahmen und Grundrisspläne: Die virtuelle Begehung der Innenräume über anklickbare Markierungen in den Grundrissen ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar und für Screenreader nur eingeschränkt zugänglich. Die Pläne enthalten keine Textalternative.
- Videos: Die Videos (Rundflug, Eingänge, Innenräume) haben keine Untertitel und keine Audiodeskription.
- Bilder: Einzelne Bilder haben noch keine aussagekräftigen Alternativtexte. Diese werden nach und nach ergänzt.
- Mobile Darstellung: Die virtuelle Begehung ist für Laptop und Desktop optimiert und auf Smartphones nur eingeschränkt nutzbar.
Für diese Inhalte gibt es derzeit keine barrierefreie Alternative. Bitte wenden Sie sich an die unten genannte Ansprechstelle; wir bieten Ihnen gerne Auskunft zum Rathaus und zum Bauamt in anderer Form oder eine persönliche Beratung an.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2. November 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Barrieren melden: Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Stadtverwaltung Gengenbach
Victor-Kretz-Straße 2
77723 Gengenbach
Telefon: 07803 930-0
E-Mail: kontakt@ikh-online.de
Internet: www.stadt-gengenbach.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie über die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder die Stadt Gengenbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte bzw. den kommunalen Behindertenbeauftragten des Ortenaukreises wenden. Diese nehmen die Ombudsfunktion nach § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG wahr.
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website des Ortenaukreises: www.ortenaukreis.de
Darüber hinaus besteht ein Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.
